"Wenn unsere Achtsamkeit
diejenigen einschliesst,
die wir lieben,
blühen sie wie Blumen auf"
Von Thich Nhat Hanh
Das Wochenbett dauert sechs bis acht Wochen. Nach der Niederkunft deines Kindes braucht der Körper Zeit, bis er sich von der Schwangerschaft und der Geburt erholt hat. Eine Mutter durchlebt nicht nur körperliche Umstellungen (Verkleinerung der Gebärmutter, Wundheilung, Wochenfluss, Veränderung der Brüste...), sondern auch hormonelle und seelische Veränderungen (Babyblues, Depression). Die Eltern-Kind-Beziehung entwickelt sich. Stillen, Schlaf- und Trinkrhythmus und das Wohlbefinden des Kindes stehen im Vordergrund. Die Eltern lernen das Neugeborene mit seinen Bedürfnissen und die sich entwickelnde Persönlichkeit kennen.
Sobald ihr nach Hause kommt, besuche ich euch nach Absprache und beobachte den Verlauf des Wochenbetts bei dir und dem Kind.
Mutter:
Neugeborenes:
Vater:
Die Zeit nach der Geburt ist eine grosse Umstellung auf allen Ebenen. Muskeln, Organe, Hormone und Gewebe formatieren sich neu. Geburtsverletzungen heilen. Gleichzeitig ist die Zeit nach der Geburt oft durch Schlafmangel geprägt. Der Alltag mit ihrem Neugeborenen kann herausfordernd sein. Auch seelisch gibt es grosse Umstellungen, im Finden der neuen Rolle als Mutter und Vater.... dem Start als Familie.
Cranialsacral -Therapie unterstützt ihre Befindlichkeit. Sie wirkt regenerierend, ausgleichend, integrierend auf körperlicher, sowie seelischer Ebene.
Diese Sitzungen führe ich in der Regel in meiner Praxis aus. Die Kosten dieser Behandlung werden von den meisten Zusatzversicherungen mehrheitlich übernommen. Bitte erkundigen sie sich im Voraus bei der Kasse.
ausgeführt von einer Pflegefachfrau oder Hebamme, ist eine Leistung der Grundversicherung der Krankenkasse.
Eine kantonale Regelung verlangt eine sogenannte Restkostenfinanzierung. Dieser Selbstbehalt beträgt für eine Pflegefachfrau (Wochenbettbetreuung) CHF 15.35 pro Besuch/Stunde. Es gibt Gemeinden, welche diese Kosten (Restfinanzierung/ Bereitschaftsgeld) zurückerstatten.
Für die Kostenübernahme braucht es eine ärztliche Verordnung für die Dauer von 8 Wochen, ab dem Geburtstermin. Diese stellt der behandelnde Arzt der Wochenbett-Abteilung im Spital aus.