"Wenn unsere Achtsamkeit
diejenigen einschliesst,
die wir lieben,
blühen sie wie Blumen auf"
Von Thich Nhat Hanh
Das Wochenbett dauert sechs bis acht Wochen. Nach der Niederkunft ihres Kindes braucht der Körper Zeit, bis er sich von der Schwangerschaft und der Geburt erholt hat. Die Mutter durchlebt nicht nur körperliche Umstellungen (Verkleinerung der Gebärmutter, Wundheilung, Wochenfluss), sondern auch hormonelle und seelische Veränderungen (Babyblues, Depression). Die Eltern-Kind-Beziehung entwickelt sich. Stillen, Schlaf- und Trinkrhythmus und das Wohlbefinden des Kindes stehen im Vordergrund. Die Eltern lernen das Neugeborene mit seinen Bedürfnissen und die sich entwickelnde Persönlichkeit kennen.
Sobald sie nach Hause kommen, besuche ich sie nach Absprache und beobachte den Verlauf des Wochenbetts bei ihnen und dem Kind.
Mutter:
Neugeborenes:
Vater:
Die Zeit nach der Geburt ist eine grosse Umstellung auf allen Ebenen. Muskeln, Organe, Hormone und Gewebe formatieren sich neu. Geburtsverletzungen heilen. Gleichzeitig ist die Zeit nach der Geburt oft durch Schlafmangel geprägt. Der Alltag mit ihrem Neugeborenen kann herausfordernd sein. Auch seelisch gibt es grosse Umstellungen, im Finden der neuen Rolle als Mutter und Vater.... dem Start als Familie.
Cranialsacral -Therapie unterstützt ihre Befindlichkeit. Sie wirkt regenerierend, ausgleichend, integrierend auf körperlicher, sowie seelischer Ebene.
Diese Sitzungen führe ich in der Regel in meiner Praxis aus. Die Kosten dieser Behandlung werden von den meisten Zusatzversicherungen mehrheitlich übernommen. Bitte erkundigen sie sich im Voraus bei der Kasse.
ausgeführt von einer Pflegefachfrau oder Hebamme, ist eine Leistung der Grundversicherung ihrer Krankenkasse.
Eine kantonale Regelung verlangt eine sogenannte Restkostenfinanzierung. Dieser Selbstbehalt beträgt für eine Pflegefachfrau (Wochenbettbetreuung) CHF 15.35 pro Besuch/Stunde. Es gibt Gemeinden, welche diese Kosten (Restfinanzierung/ Bereitschaftsgeld) zurückerstatten.
Für die Kostenübernahme brauchen sie eine ärztliche Verordnung für die Dauer von 8 Wochen ab dem Geburtstermin. Diese stellt ihnen der behandelnde Arzt der Wochenbett-Abteilung im Spital aus.